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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Kenntnis von Angeboten
Unsere Angebote sind freibleibend. Sie gehen dem Empfänger nur
aufgrund einer Anfrage oder eines uns erteilten Auftrages zu und sind von
diesem vertraulich zu behandeln. Nehmen Sie unsere Dienste in Anspruch,
kommt ein Maklervertrag zustande.
§ 2 Weitergabe von Informationen
Die Weitergabe der durch uns erteilten Angebote und Informationen an
Dritte ist nur nach schriftlicher Zustimmung durch uns gestattet. Für
alle Angebote gilt Auftraggeber- und Auftragnehmerschutz als vereinbart.
Sollte jedoch durch unbefugte Weitergabe ein Vertrag mit dem nachgewiesenen
Objekteigentümer zustande kommen, haftet der Empfänger für
die Provision in vollem Umfang.
§ 3 Haftungsbeschränkung
Die Heide Immobilien Service übernimmt keinerlei Haftung für
Angaben in Exposés, Prospekten, Beschreibungen u. Ä., da sie
ausschließlich vom Objektanbieter erteilt wurden. Schadensersatzansprüche
gegen den Makler sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem
oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. De Verjährungsfrist
für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt zwei Jahre
und beginnt mit dem Entstehen des Anspruchs.
§ 4 Mehrfachtätigkeit
Die Heide Immobilien Service darf auch für den anderen Vertragspartner
provisionspflichtig tätig werden.
§ 5 Informationspflicht
Kommt ein Vertragsabschluss zwischen dem Eigentümer und eines der
von uns nachgewiesenen Interessenten zustande, ist der Eigentümer
verpflichtet, uns unverzüglich über den Abschluss eines Vertrages
zu informieren und eine Vertragsabschrift zu übersenden. Ein Provisionsanspruch
entsteht für uns auch dann, wenn der Vertrag verändert
abgeschlossen wird.
§ 6 Provisionsanspruch
Die Heide Immobilien Service erhält für die Vermittlung von
Vertragsgelegenheiten eine Provision. Wird dem Kauf- oder Mietinteressenten
in der Folge ein von uns angebotenes Objekt nochmals direkt oder durch
Dritte angeboten, genügt die Mitursächlichkeit unseres Angebots
für das Entstehen des Provisionsanspruchs. Der guten Ordnung halber
weisen wir darauf hin, dass durch Nichtbeachten dieses Fakts, eventuell
durch mehrere Makler Provisionsansprüche geltend gemacht werden können.
Der Auftraggeber kann sich auf die Kenntnis über ein angebotenes Objekt
nur berufen, wenn er dies dem Makler innerhalb von 5 Tagen nach Empfang
des Angebotes mitteilt und dem Makler schriftlich bekannt gibt woher er
die Kenntnis des Objekts erlangt hat. Erfolgt diese Information nicht,
gilt der Nachweis des Objekts als von uns erbracht. Wird ein notariell
abgeschlossener Vertrag rückgängig gemacht oder aufgehoben, wird
unser Provisionsanspruch hiervon nicht berührt. Wird der Vertrag erfolgreich
angefochten, ist der Vertragspartner der den Anfechtungsgrund liefert schadensersatzpflichtig.
§ 7 Provisionszahlung
Die Provisionsberechnung für den Nachweis und die Vermittlung erfolgt
aufgrund der im Angebot festgelegten Höhe. Mit Abschluss des Vertrages
oder des notariellen Kaufvertragsabschlusses ist die Provision verdient
und auch zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug der Provision oder
eines Aufwendungsersatzes sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % zu zahlen.
§ 8 Nebenabreden / Änderungen
Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen
sind schriftlich zu vereinbaren. Mündlich oder telefonische Zusagen
müssen zu ihrer Wirksamkeit schriftlich bestätigt werden. Sollte
eine der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so sind
dadurch die übrigen Bestimmungen nicht berührt.
§ 9 Gerichtstand
Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen der Parteien ist, soweit
zulässig, ausschließlich der Sitz des Maklers.
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