Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1  Kenntnis von Angeboten
Unsere Angebote sind freibleibend. Sie gehen dem Empfänger nur aufgrund einer Anfrage oder eines uns erteilten Auftrages zu und sind von diesem vertraulich zu behandeln. Nehmen Sie unsere Dienste in Anspruch, kommt ein Maklervertrag zustande.

§ 2  Weitergabe von Informationen
Die Weitergabe der durch uns erteilten Angebote und Informationen an Dritte ist nur nach schriftlicher Zustimmung durch uns gestattet. Für alle Angebote gilt Auftraggeber- und Auftragnehmerschutz als vereinbart. Sollte jedoch durch unbefugte Weitergabe ein Vertrag mit dem nachgewiesenen Objekteigentümer zustande kommen, haftet der Empfänger für die Provision in vollem Umfang.

§ 3  Haftungsbeschränkung
Die Heide Immobilien Service übernimmt keinerlei Haftung für Angaben in Exposés, Prospekten, Beschreibungen u. Ä., da sie ausschließlich vom Objektanbieter erteilt wurden. Schadensersatzansprüche gegen den Makler sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. De Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Entstehen des Anspruchs.

§ 4  Mehrfachtätigkeit
Die Heide Immobilien Service darf auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig werden.

§ 5  Informationspflicht
Kommt ein Vertragsabschluss zwischen dem Eigentümer und eines der von uns nachgewiesenen Interessenten zustande, ist der Eigentümer verpflichtet, uns unverzüglich über den Abschluss eines Vertrages zu informieren und eine Vertragsabschrift zu übersenden. Ein Provisionsanspruch entsteht für uns auch dann, wenn der Vertrag verändert  abgeschlossen wird.

§ 6  Provisionsanspruch
Die Heide Immobilien Service erhält für die Vermittlung von Vertragsgelegenheiten eine Provision. Wird dem Kauf- oder Mietinteressenten in der Folge ein von uns angebotenes Objekt nochmals direkt oder durch Dritte angeboten, genügt die Mitursächlichkeit unseres Angebots für das Entstehen des Provisionsanspruchs. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin, dass durch Nichtbeachten dieses Fakts, eventuell durch mehrere Makler Provisionsansprüche geltend gemacht werden können. Der Auftraggeber kann sich auf die Kenntnis über ein angebotenes Objekt nur berufen, wenn er dies dem Makler innerhalb von 5 Tagen nach Empfang des Angebotes mitteilt und dem Makler schriftlich bekannt gibt woher er die Kenntnis des Objekts erlangt hat. Erfolgt diese Information nicht, gilt der Nachweis des Objekts als von uns erbracht. Wird ein notariell abgeschlossener Vertrag rückgängig gemacht oder aufgehoben, wird unser Provisionsanspruch hiervon nicht berührt. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, ist der Vertragspartner der den Anfechtungsgrund liefert schadensersatzpflichtig.

§ 7  Provisionszahlung
Die Provisionsberechnung für den Nachweis und die Vermittlung erfolgt aufgrund der im Angebot festgelegten Höhe. Mit Abschluss des Vertrages oder des notariellen Kaufvertragsabschlusses ist die Provision verdient und auch zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug der Provision oder eines Aufwendungsersatzes sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % zu zahlen.

§ 8  Nebenabreden / Änderungen
Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren. Mündlich oder telefonische Zusagen müssen zu ihrer Wirksamkeit schriftlich bestätigt werden. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so sind dadurch die übrigen Bestimmungen nicht berührt.

§ 9  Gerichtstand
Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen der Parteien ist, soweit zulässig, ausschließlich der Sitz des Maklers.

 
Heide Immobilien Service
Ilona Noroschat
Ostpreußenring 12
21271 Hanstedt
Tel.: 04184 - 888092
Fax: 04184 - 897130
Mobil: 0178 - 7200956

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